Staatliche Immobilien in Abwicklung in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren
DISP.. ZUKUNFT NÄCHSTE AUSSCHREIBUNG FÜR EINE IMMOBILIE VON HISTORISCHEM INTERESSE GEMEINDE PREDAPPIO FORLÌ-CESENA EMILIA ROMAGNA (VERMITTLUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN)
Beschreibung
Immobilienkomplex an der Via G. Zoli, an die Seite des Hügels gelehnt, gebaut
Im Jahr 1935 wurde es als Fabrik für die Vorbereitung von Flugzeugen genutzt; Dieses Kompendium erstreckt sich über mehrere Ebenen in
Berücksichtigung des Höhenverlaufs des Geländes. Der Zugang erfolgt über den Piazzale Francesco Baracca
durch fünf Einfahrten und vier Fußgängerzugänge. Das Fabrikgrundstück ist insgesamt
Bundesstaat Collabenza und nimmt eine Grundstücksfläche von 11.773 Quadratmetern ein. (Katasterbereich). Das Gute ist
gemäß dem Gesetzesdekret 42/2004 vom damaligen Ministerium für Kulturerbe und Aktivitäten zum Kulturerbe erklärt
Mit Dekret Nr. 2789 vom 05.07.2012. Mit der Verordnung Nr. 306 vom 02.08.2019 hat das Sekretariat
Die regionale Zusammenarbeit des Ministeriums für Kulturerbe und kulturelle Aktivitäten für die Emilia-Romagna hat den Verkauf der
Vermögenswert gemäss Art. 55 des oben genannten Gesetzesdekrets 42/2004 mit folgenden Vorschriften und Bedingungen: 1.
Anforderungen Spezifikationen gemäß Artikel 55 Absatz 3 Buchstaben a), b), c): - Buchstabe a) - Verschreibungen und Bedingungen in Bezug auf die
Geplante Erhaltungsmaßnahmen – die Erhaltung des Guts muss durch
geeignete Restaurierungs- und Instandhaltungseingriffe, unter besonderer Berücksichtigung der besonderen architektonischen Qualitäten
und künstlerische Aspekte des Anwesens. Die notwendigen Eingriffe müssen so schnell wie möglich durchgeführt werden
die Erhaltung des Vermögenswerts; - Buchstabe b) Bedingungen für die öffentliche Nutzung des Eigentums unter Berücksichtigung der
Situation, die sich aus dem bisherigen Verwendungszweck ergibt, so sind die
durch den Verwendungszweck eines kulturellen, handwerklichen Charakters, Verpflegungsdienstleistungen,
Freizeit und für die Gemeinschaft; 2. Gemäß Art. 20 des Decreto legislativo 42/2004 in der geänderten Fassung darf die Immobilie nicht
in jedem Fall für die Verwendung bestimmt sein,auch vorübergehender Art, was sich nachteilig auf die
seine Konservierung oder in jedem Fall nicht mit dem historischen und künstlerischen Charakter des Vermögenswerts selbst vereinbar ist. Bei
Dies gilt für jede Änderung der Nutzung, auch wenn sie nicht mit einer Änderung der architektonischen Konsistenz verbunden ist
des Grundstücks muss im Voraus von der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß
Artikel 21 Absatz 4 des Gesetzesdekrets 42/2004 in der geänderten Fassung; (3) Gemäß Art. 21 Abs. 4 und 5 des Gesetzesdekrets 42/2004 und
Nachträgliche Änderungen, die Ausführung von Arbeiten, Arbeiten und Eingriffen jeglicher Art auf dem Grundstück unterliegen
vorherige Genehmigung durch die zuständige Superintendenz.
Etwaige Ausgrabungen müssen ebenfalls
die dem Superintendenten für die Kompetenzbewertung mitgeteilt werden. 4. Der Vermögenswert wie deklariert
von Interesse, unterliegt den in Art. 29 Abs. 1, 2, 3, 4 des Gesetzesdekrets Nr. 42/2004 und spätere Änderungen oder
Konservierung, Prävention, Instandhaltung und Restaurierung; (5) Gemäß Art. 30 des Gesetzesdekrets 42/2004 und
In der jeweils gültigen Fassung sind die Eigentümer, Besitzer oder Inhaber der Immobilie verpflichtet, für deren Erhaltung zu sorgen. Klasse
Energisch: ENTSCHLOSSENHEIT NICHT NOTWENDIG.
Adresse
Region: EMILIA-ROMAGNA
Provinz: FORLI' CESENA
Gemeinde: PREDAPPIO